Mit Schreiben vom 27. April 2011 stellte die Veranlagungsbehörde den Steuerpflichtigen neu eine Aufrechnung von Fr. 63'200.-- statt wie bisher Fr. 10'000.-- in Aussicht. Daraufhin zogen X und YZ die Einsprache mit Schreiben ihrer Vertreterin vom 24. Mai 2011 zurück. Der Steuerkommissär teilte den Steuerpflichtigen mit Schreiben vom 16. Juni 2011 mit, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte