Die Veranlagungsbehörde nahm einige Korrekturen vor; unter anderem wurde der Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit zufolge Aufrechnung von Privatanteilen an den Auto- und Telefonkosten um Fr. 10'000.-- auf Fr. 44'122.-- erhöht. X und YZ wurden für die direkte Bundessteuer 2009 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 114'200.-- veranlagt.