A.- X und YZ sind verheiratet und wohnen in T. In den Jahren 2008 und 2009 bezog XZ Arbeitslosentaggelder. Zuvor war er Gesellschafter und Geschäftsführer der XZ GmbH, welche die Ausführung von Gips- und Bauarbeiten bezweckte und im Jahr 2007 Konkurs ging. YZ war in jener Zeit bei der P AG angestellt. Ferner war sie Inhaberin der anfangs 2008 ins Handelsregister eingetragenen Einzelfirma YZ mit Sitz an ihrem Wohnort. Die Firma bezweckte die Ausführung von Gips- und Bauarbeiten.