Wenn der Abzug gemäss Ziff. 25.3 der Steuererklärung wider Erwarten nicht anerkannt werde, müsse er zumindest als Unterstützungsabzug akzeptiert werden. Diese Argumentation sei im Einspracheentscheid nicht berücksichtigt worden. Ohne diese Ausbildungsunterstützung wäre seine Tochter nicht in der Lage, ihr Studium ohne weitere fremde Hilfe zu finanzieren.