Diese studiert an der Universität Bern. X deklarierte ein steuerbares Einkommen von Fr. 33'945.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 0.--. In der Steuererklärung brachte er Unterhaltsbeiträge für die jüngere, 1993 geborene Tochter T von Fr. 13'000.-- zum Abzug (Ziff. 12.2 der Steuererklärung). Ausserdem beanspruchte er einen Kinderabzug von Fr. 6'800.-- für ein in Ausbildung stehendes Kind (Ziff. 25.2) sowie Ausbildungskosten für Kinder in Schule oder Ausbildung von Fr. 5'200.-- (Ziff. 25.3). Die Veranlagungsbehörde liess die Abzüge in Ziff.