C.- Gegen den Einspracheentscheid vom 20. Dezember 2010 erhoben A und B X-Y durch ihren Rechtsvertreter mit Eingabe vom 20. Januar 2011 und Verbesserung vom 16. Februar 2011 Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission. Sie beantragen, die Nachsteuerverfügungen für die direkten Bundessteuern 2005 und 2006 seien aufzuheben und auf die Aufrechnung der geldwerten Leistung von Fr. 52'000.-- sei zu verzichten, eventuell die Aufrechnung auf 14,29%, d.h. Fr. 7'430.-- zu beschränken; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.