Das kantonale Steueramt wies eine dagegen erhobene Einsprache am 24. März 2010 ab. Nachdem A und B X-Y dagegen Beschwerde unter anderem mit der Begründung, ihrem Antrag auf eine mündliche Begründung der Einsprache sei nicht entsprochen worden, erhoben hatten, wurde der Entscheid widerrufen. Am © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 27. September 2010 fand die Besprechung statt. Das kantonale Steueramt wies die Einsprache am 20. Dezember 2010 erneut ab.