B.- Im Anschluss an die Veranlagungen der D AG vom 6. Juni 2008 aufgrund der Rechnungsabschlüsse per 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2006 ergingen am 16. Juli 2008 Meldungen des kantonalen Steueramtes an das Steueramt der Gemeinde U über geldwerte Leistungen der D AG an A X in der Höhe von Fr. 52'000.-- in beiden Geschäftsjahren. In der Folge leitete das kantonale Steueramt gegenüber A und B X-Y am 11. August 2009 für die Steuerjahre 2005 und 2006 ein Nachsteuerverfahren ein.