A.- A und B X-Y wohnen in U. A X ist Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der C AG (bis April 2009: D AG), U, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Am Aktienkapital von Fr. 500'000.-- war er in den Jahren 2005 und 2006 mit 1'429 Aktien à nominal Fr. 500.--, mithin zu 14,29% beteiligt. Die Eheleute X-Y wurden am 5. April 2007 für die direkte Bundessteuer 2005 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 104'700.-- und am 9. August 2007 für die direkte Bundessteuer 2006 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 78'800.-- veranlagt. Die Veranlagungen wurden unangefochten rechtskräftig.