Ergänzungsleistungen zur Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten – auch die Hilflosenentschädigungen. Ziff. 5.1 des Kreisschreibens Nr. 11 stellt die Hilflosenentschädigung in den Zusammenhang mit dem Ersatz von Assistenz- und Transportkosten. Die Beschwerdeführer gehen davon aus, dass die Pflegeheimkosten nicht unter diese Assistenz- und Transportkosten fallen. Als Assistenzkosten gelten gemäss Ziff. 4.3.1 des Kreisschreibens Nr. 11 die Kosten der behinderungsbedingt notwendigen, ambulanten Pflege (Behandlungs- und Grundpflege), Betreuung und Begleitung, die im