b) Streitig ist der Abzug der behinderungsbedingten Kosten im Zusammenhang mit dem Pflegeheimaufenthalt der Beschwerdeführerin. Nach Art. 33 Abs. 1 lit. hbis DBG © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte werden die behinderungsbedingten Kosten des Steuerpflichtigen oder von ihm unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 151.3), soweit der Steuerpflichtige die Kosten selber trägt, von den Einkünften abgezogen.