Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sind die massgebenden Einkünfte und Vermögenswerte in allen st. gallischen Gemeinden zu berücksichtigen. Die Vorinstanz wird daher 2008 das steuerbare Einkommen aufgrund der Änderung der Berufskosten neu zu bestimmen haben. Beim Einkommen wirkt sich die Liegenschaft in T nicht aus, hingegen ist das Vermögen unter Berücksichtigung dieses Grundstücks neu festzulegen.