4.- Im Dispositiv des Einspracheentscheids und ebenso im Veranlagungsprotokoll des Steuererklärungsformulars ist für das Steuerjahr 2008 ein steuerbares Einkommen von Fr. 173'100.-- zu eben diesem Satz und ein steuerbares Vermögen von Fr. 318'000.-- zum Satz von Fr. 1'051'000.-- vermerkt. Der Steuerfaktor beim Vermögen entspricht lediglich den in S gelegenen sowie den beweglichen Vermögenswerten. Die Rekurrenten sind aber auch Eigentümer eines Grundstücks in T/SG. Dieses Vermögen und das daraus fliessende Einkommen sind ebenfalls zu erfassen. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sind die massgebenden Einkünfte und Vermögenswerte in allen st. gallischen Gemeinden zu berücksichtigen.