Die st. gallische Veranlagungspraxis geht beim Wochenaufenthalt deshalb von der Notwendigkeit der auswärtigen Verpflegung bei zwei Hauptmahlzeiten aus (vgl. den ausführlich begründeten Entscheid VRKE I/1-2011/6 vom 18. August 2011, in: www.gerichte.sg.ch). Dementsprechend besteht kein Anlass, die Rekurrenten für das © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Steuerjahr 2008 abweichend von den im Steuerbuch und in der Wegleitung niedergelegten Regeln zu veranlagen. Aufgrund der vorstehenden Erwägungen ist der Rekurs in diesem Punkt gutzuheissen.