Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Kommentatoren davon ausgehen, dass der Pauschalabzug für die zweite Hauptmahlzeit deshalb entfällt, weil die Kosten für ein Studio mit Kochgelegenheit höher seien als für eine Unterkunft ohne Kochgelegenheit. Eine Reduktion des Pauschalabzugs für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung bei Wochenaufenthalt ist nach den Richtlinien für das Jahr 2008 einzig dann vorgesehen, wenn die Verpflegung vom Arbeitgeber verbilligt wird. Die st.