© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte qualifiziert werden. Auch unterscheidet das Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz bei Grundstücken im Kanton Zug nicht danach, ob sie vermietet oder selbst genutzt sind. Die Mieteinnahmen aus der Liegenschaft in C wurden gemäss der Veranlagung des Kantons Zug auf Fr. 96'000.-- veranschlagt und blieben in der Einsprache und im Rekurs unangefochten.