Nach Massgabe dieser Repartitionswerte sind in der Folge die Passiven und – zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens – die Schuldzinsen zu verlegen. Für das im Kanton St. Gallen steuerbare Vermögen ist hernach die Differenz zwischen Repartitionswert und kantonalem Steuerwert wieder hinzuzurechnen, um das Reinvermögen im Kanton St. Gallen zu bestimmen. Zur Festsetzung des satzbestimmenden Vermögens sind © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte