Auch darauf wurde im Formular der Steuerausscheidung ausdrücklich hingewiesen. Die Schweizerische Steuerkonferenz hat zur Angleichung der Bewertungsmassstäbe für Liegenschaften Repartitionsfaktoren festgelegt. Für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke im Kanton St. Gallen beträgt dieser ab der Steuerperiode 2002 80% der amtlichen Verkehrswertschätzung. Der Repartitionsfaktor für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke im Kanton Zug beträgt hingegen 110%, jener für solche im Kanton Appenzell-Ausserrhoden 70% (vgl. Kreisschreiben Nr. 22 vom 21. November 2006, veröffentlicht auf: www.steuerkonferenz.ch, Kreisschreiben).