Die Rekurrenten sind Eigentümer von zwei Grundstücken im Kanton St. Gallen, zwei Grundstücken im Kanton Appenzell-Ausserhoden und eines Grundstücks im Kanton Zug. Im vorliegenden Fall ist daher für das Einkommen und das Vermögen eine Steuerausscheidung zwischen dem Hauptsteuerdomizil S/SG und den Nebensteuerdomizilen der Liegenschaftskantone vorzunehmen. Bei der Vermögensausscheidung werden zunächst die Aktiven gemäss den Zuteilungsnormen auf die beteiligten Kantone verlegt, d.h. die Liegenschaften werden den Belegenheitskantonen, die beweglichen Aktiven dagegen dem Hauptsteuerdomizil zugewiesen.