2011 Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission. Sie halten an ihrem Antrag fest, der ordentliche Steuerwert des Einfamilienhauses in C von Fr. 960'000.-- sei anstelle des verwendeten ausserordentlichen Ertragswerts von Fr. 1'370'000.-- als Basiswert für die Besteuerung und Ausscheidung anzusetzen, eventualiter sei der ausserordentlich hochgerechnete Ertragswert von Fr. 1'370'000.-- als bereits hochgerechneter Repartitionswert einzusetzen und dann auf den Verkehrswert zurückzusetzen, ausserdem sei der Abzug für Verpflegung von Fr. 6'400.-- zu gewähren und die Aufrechnung von Fr. 3'200.-- rückgängig zu machen, eventualiter