© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Ausscheidung und Steuerberechnung. Davon könne nicht abgewichen werden, denn beim Betrag von Fr. 1'370'000.-- handle es sich um den gültigen Steuerwert, den der Kanton Zug für die Liegenschaft ermittelt habe und der gemäss gültiger Regelung unter den Kantonen mit dem Repartitionswert hochgerechnet werden müsse. Im Übrigen entspreche die Reduktion des Abzugs für auswärtigen Wochenaufenthalt einem Entscheid des Bundesgerichts.