Dies entspreche ohne Neuschätzung einer Erhöhung um über 40%. Wenn nun dieser Wert sogar noch mit dem Repartitionswert hochgerechnet werde, ergebe sich eine um über Fr. 800'000.-- höhere Bewertung, also faktisch eine Verdoppelung. Damit werde sogar der Marktwert der Liegenschaft überstiegen und es komme zu einer unrealistischen Überbesteuerung. Der Repartitionssatz sei für Korrekturen der ordentlichen Schätzungen vorgesehen und nicht für bereits hochgerechnete Marktwerte/Verkehrswerte. Das Kantonale Steueramt wies die Einsprache mit Entscheid vom 18. Juni 2011 ab. Es verwies auf die allgemeinen Erläuterungen über die Bewertung der Liegenschaften auf dem Formular der