Für die Kantons- und Gemeindesteuern 2008 wurden die Eheleute A und B X-Y mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 173'100.-- zu eben diesem Satz und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 318'000.-- zum Satz von Fr. 1'051'000.-- veranlagt. Die Veranlagungsbehörde reduzierte den Abzug für Mehrkosten der Verpflegung bei auswärtigem Wochenaufenthalt des Ehemannes von Fr. 6'400.-- auf Fr. 3'200.--. Bei der Steuerausscheidung ging sie von einem für den Kanton Zug massgebenden Steuerwert der Liegenschaft in C von Fr. 1'370'000.-- und einem Repartitionsfaktor von 110% aus.