Entscheid: 1. Der Rekurs wird, soweit darauf einzutreten ist, teilweise gutgeheissen und der angefochtene Einspracheentscheid des kantonalen Steueramtes vom 30. Mai 2011 aufgehoben. 2. Die Rekurrentin wird für die Staats- und Gemeindesteuern 2010 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 11'700.-- zum Satz von Fr. 111'300.-- und mit einem steuerbaren Vermögen von Fr. 629'000.-- zum Satz von Fr. 1'755'000.-- veranlagt. 3. Die Rekurrentin bezahlt die amtlichen Kosten von Fr. 800.-- zu drei Fünfteln unter Verrechnung des Kostenvorschusses von Fr. 800.-- bis zum Betrag von Fr. 480.--, zwei Fünftel der Kosten trägt der Staat.