Kanton St. Gallen ergeben sich damit steuerbare Nettoeinkünfte aus dem unbeweglichen Vermögen von Fr. 12'296.--. Die Prämien für Personenversicherungen sind im Verhältnis der Nettoeinkünfte zu verlegen. Die gesamten Nettoeinkünfte reduzieren sich von Fr. 124'321.-- gemäss Einspracheveranlagung um Fr. 8'160.-- auf Fr. 116'161.--. Davon entfallen Fr. 12'296.-- oder 10,59% auf den Kanton St. Gallen. Vom Abzug von Fr. 4'800.-- für Personenversicherungsprämien sind dementsprechend Fr. 508.-- zu berücksichtigen. Damit ergibt sich für den Kanton St. Gallen ein steuerbares Einkommen der Rekurrentin für die Staats- und Gemeindesteuern 2010 von Fr. 11'700.-- zum Satz von Fr. 111'300.--.