bb) An den Grundstücken Nrn. 003, 002 und 003, Grundbuch W, bestanden im Jahr 2010 die folgenden dinglichen Rechte: Die Rekurrentin war nach dem Erwerb durch den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 29. Januar 2009 und dem Grundbucheintrag vom gleichen Tag Eigentümerin der Grundstücke Nrn. 002 und 003 sowie Baurechtsberechtigte an der Doppelgarage Vers-Nr. 009 auf dem Grundstück Nr. 003. Den Eltern der Rekurrentin stand entsprechend dem ebenfalls am 29. Januar 2009 abgeschlossenen und öffentlich beurkundeten Personaldienstbarkeitsvertrag an den Räumen im 1. Obergeschoss und im Dachgeschoss des Wohnhauses Vers.- Nr. 007 ein Wohnrecht sowie am Gartenhaus Vers.-Nr. 008 und am bestehenden