2.- Im Rekurs ist unbestritten, dass die Rekurrentin als Eigentümerin von Grundstücken in der politischen Gemeinde W entsprechend Art. 14 Abs. 1 lit. b StG aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit im Kanton St. Gallen steuerpflichtig ist. Ebenso ist unbestritten, dass sich die Steuerpflicht nach Art. 15 Abs. 2 StG auf diese Teile des Einkommens und Vermögens der Rekurrentin beschränkt.