Sie berücksichtigte im Kanton Graubünden nicht erfasste Einkünfte aus dem Grundstück Nr. 003 in W von Fr. 25'800.--, nämlich die tatsächlich eingenommenen Mietzinsen von Fr. 15'600.-- und den Eigenmietwert der Wohnung im Dachgeschoss von Fr. 10'200.--. A X-Y wurde in der Folge im Kanton St. Gallen für die Staats- und Gemeindesteuern 2010 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 19'600.-- zum Satz von Fr. 119'500.-- und mit einem steuerbaren Vermögen von Fr. 629'000.-- zum Satz von Fr. 1'755'000.-- veranlagt. Das kantonale Steueramt wies die dagegen erhobene Einsprache am 30. Mai 2011 ab.