Die Rechte gelten lebenslänglich und sind weder übertrag- noch vererbbar, wobei das Wohnrecht nicht durch die Vermietung der Räume genutzt werden darf. Hingegen beinhaltet es das Recht, Familienangehörige und Hausgenossen in die Wohnung aufzunehmen. Die Wohnrechtsberechtigten zogen im Lauf des Jahres 2009 ins Pflegeheim und übten seither ihr Wohnrecht nicht mehr aus. Die Eigentumsübertragungen und die Dienstbarkeiten wurden am 29. Januar 2009 ins Grundbuch eingetragen. Ebenfalls am 29. Januar 2009 vereinbarte A X-Y mit ihren Eltern die Abtretung der Einnahmen aus der Vermietung der Wohnung im Erdgeschoss und der Garage. Im Jahr 2010 beliefen sich diese Mieteinnahmen auf Fr. 15'600.--.