Gemäss dem zwischen A X-Y und ihren Eltern gleichzeitig mit dem Grundstückkaufvertrag abgeschlossenen und öffentlich beurkundeten Personaldienstbarkeitsvertrag umfasst einerseits das Wohnrecht die 4-Zimmer- Wohnung im 1. Obergeschoss und die 3-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss des Wohnhauses mit Mietwerten von Fr. 15'000.-- und Fr. 10'200.-- gemäss amtlicher Schätzung vom 28. Februar 2000. Das Gartenmitbenützungsrecht bezieht sich auf das Gartenhaus und den bestehenden Garten auf dem Grundstück Nr. 003. Die Rechte gelten lebenslänglich und sind weder übertrag- noch vererbbar, wobei das Wohnrecht nicht durch die Vermietung der Räume genutzt werden darf.