A.- A X-Y wohnt zusammen mit ihrem Ehemann B X in S/GR. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 29. Januar 2009 erwarb sie von ihrem Vater C Y das mit dem Wohnhaus und dem Gartenhaus Vers.-Nrn. 007 und 008 überbaute Grundstück Nr. 003, das nicht überbaute Grundstück Nr. 002 sowie ein Baurecht für die Doppelgarage Vers.-Nr. 009 auf dem Grundstück Nr. 003 in der Gemeinde W/SG.