Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 17.04.2012 Eigenmietwert als Liegenschaftsertrag, Art. 34 Abs. 1 lit. a und b StG (sGS 811.1). Die Rekurrentin mit Wohnsitz in Graubünden ist Eigentümerin eines Hauses im Kanton St. Gallen mit drei Wohnungen, wobei die eine vermietet ist und ihre Eltern an den beiden anderen ein Wohnrecht haben. Wenn die Rekurrentin eine dieser beiden Wohnungen benutzen darf, tut sie dies nicht als Eigentümerin, sondern weil der Dienstbarkeitsvertrag den Eltern gestattet, in den Wohnungen Familienangehörige aufzunehmen. Daher kann der Mietwert dieser Wohnung nicht der Rekurrentin zugerechnet werden.