Über die Einsprache wurde am 18. Mai 2011 entschieden. Diese Verfahrensdauer ist nicht zu beanstanden, zumal verschiedene Abteilungen innerhalb der Vorinstanz mit der Angelegenheit befasst waren, die Nachsteuer über eine Periode von zehn Jahren zu erheben und zudem über die Auslegung und Anwendung der erst seit 1. Januar 2010 geltenden Regeln zur vereinfachten Nachbesteuerung von Erben zu befinden war.