Die für die Inventarisation zuständige Behörde, bei welcher das Nachlassinventar am 7. Oktober 2010 eingegangen war, orientierte die Abteilung Nachsteuern der Vorinstanz am 28. Oktober 2010 über die ungenügende Deklaration. Bis zur Einleitung des Nachsteuerverfahrens am 15. März 2011 verstrichen rund viereinhalb Monate. Nachdem die erforderlichen Kontoauszüge am 23. März 2011 bei der Vorinstanz eingegangen waren, wurde die Nachsteuerverfügung am 29. April 2011 erlassen. Über die Einsprache wurde am 18. Mai 2011 entschieden.