C.- Gegen den Einspracheentscheid vom 18. Mai 2011 erhoben A X und die Mitglieder der Erbengemeinschaft B X-Y durch ihren Vertreter mit Eingabe vom 14. Juni 2001 (Postaufgabe: 17.06.11) Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission. Sie beantragen, der angefochtene Entscheid sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und die Nachsteuer auf drei Jahre zu reduzieren.