Gegen diese Nachsteuerverfügung erhoben A X und die Mitglieder der Erbengemeinschaft B X-Y Einsprache. Sie beantragten, das unversteuerte Vermögen sei auf die letzten drei Jahre, rückwirkend, mit einer Steuer zu belasten. Zur Begründung wurde angeführt, das unversteuerte Vermögen sei im Nachlassinventar deklariert worden. Auch wenn das Konto auf den überlebenden Ehegatten gelautet habe, sei das Vermögen vom Ehepaar gemeinsam erwirtschaftet worden.