B.- Am 27. Juli 2010 verstarb B X-Y. Sie hinterliess ihren Ehemann A X und die drei gemeinsamen Kinder C, D und E als Erben. Im Nachlassinventar vom 5. Oktober 2010 führten die Erben zwei bisher nicht versteuerte und vor dem Todestag saldierte, auf A X lautende Sparkonti (Nr. 000 U-Bank und Nr. 000 V-Bank) auf. Die Veranlagungsbehörde erhielt am 7. Oktober 2010 Kenntnis vom Nachlassinventar und den zusammen damit eingereichten Kontoauszügen der Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010. Am 15. März 2011 leitete das kantonale Steueramt gegenüber A X und den Erben von B X-Y ein Nachsteuerverfahren ein und verlangte auch für die Jahre 2001 bis 2006 detaillierte Auszüge der beiden Konti.