C.- Gegen den Einspracheentscheid vom 12. Mai 2011 erhob die T & Co. AG durch ihre Vertreterin mit Eingabe vom 10. Juni 2011 Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem – sinngemässen – Antrag, bei der Kapitalsteuer seien anstelle des besteuerten Mehrwertes von Fr. 787'000.-- sämtliche bis zur wirtschaftlichen Handänderung im Jahr 2006 erzielten Wertzuwachsgewinne von Fr. 3'286'465.-- zu berücksichtigen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit zusätzlicher Eingabe vom 1. Juli 2011 reichte sie ihre Rechnungsabschlüsse der Jahre 1990 bis 1994 ein.