Im Jahr 2006 gingen die Aktien zum Preis von Fr. 5'500'000.-- auf die E GmbH, Q/D, über. Die damit verbundene wirtschaftliche Handänderung des Grundstücks Nr. 001 löste die Besteuerung eines Grundstückgewinns von Fr. 787'000.-- (Veräusserungserlös Fr. 5'500'000.-- abzüglich Erwerbspreis Fr. 4'500'000.--, Abschreibungen während der Eigentumsdauer Fr. 73'000.-- und Veräusserungskosten Fr. 140'000.--) aus. Die Veranlagungsverfügung vom 9. August 2006 wurde unangefochten rechtskräftig. Die T & Co. AG veräusserte das Grundstück am 28. September 2009 an die "A" Grundvermögen-Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in K/D zum Preis von Fr. 7'400'000.--.