Eine Privilegierung der Eltern, die sich für eine leistungsbezogene Grundausbildung entscheiden, käme vielmehr einer ungerechtfertigten Besserstellung gleich (vgl. Stellungnahme des Bundesrats vom 18. August 2010 zur Motion "Steuerabzug für leistungssportbezogene Grundausbildung, Fundstelle in Curia Vista unter Nr. 10.3441). Selbst wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass eines der Kinder Tennisprofi wird, könnten die dadurch anfallenden Kosten nicht in Abzug gebracht werden, da keine klare Abgrenzung zur Freizeitbeschäftigung möglich ist. Hinzu kommt, dass Profisportler kein Beruf darstellt, der im Rahmen einer Ausbildung erlernt wird.