vorausgesetzt wird dabei ein innerer Zusammenhang im Sinne der Berufsvorbereitung. In erster Linie gehören dazu die Kosten der Grund- oder Allgemeinausbildung. Ausbildungskosten umfassen die üblichen Auslagen für Schulgelder, Lehrmittel, Prüfungsgebühren, gezielten Spezialunterricht (z.B. im musischen, sprachlichen, kulturellen oder sportlichen Bereich), Drucklegung von Dissertationen, Exkursionen, Fahrkosten, Unterkunft und notwendige Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung (vgl. Weidmann/Grossmann/Zigerlig, a.a.O., S. 161 f.; StB 48 Nr. 1 Ziff. 2.7). Es muss sich demnach um Ausbildungskosten im engeren Sinn handeln.