den Abzug der Ausbildungskosten sei gutzuheissen. Mit Schreiben vom 15. Juni 2011 beantragten sie zudem sinngemäss, die Kosten für den Musikunterricht ihrer Kinder von Fr. 10'000.-- zum Abzug zuzulassen. Mit Vernehmlassung vom 22. August 2011 beantragte das kantonale Steueramt die teilweise Gutheissung des Rekurses, sofern die Voraussetzungen betreffend die Abzugsfähigkeit der im Rekursverfahren vorgebrachten Ausbildungskosten (Musik) erfüllt sein sollten. Zur vorinstanzlichen Vernehmlassung nahmen X. und Y. mit Eingabe vom 15. September 2011 Stellung. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung der Anträge wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.