X. und Y. leben mit ihren Kindern in St. Gallen. Gegen ihre Veranlagung erhoben sie Einsprache mit dem Antrag, es seien zusätzliche Kosten der Ausbildung der Kinder zum Tennisprofi von je Fr. 13'000.-- zum Abzug zuzulassen sowie für ein Kind einen Kinderabzug von Fr. 6'800.-- zu gewähren. Das kantonale Steueramt hiess die Einsprache teilweise gut und gewährte einen weiteren Kinderabzug von Fr. 6'800.--. Gegen den Einsprache-Entscheid erhoben X. und Y. Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission mit dem Antrag, ihr ursprüngliches Begehren betreffend © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte