Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 19.01.2012 Liegenschaftskosten, Art. 32 Abs. 2 DBG (SR 642.11). Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Eigentumsanteils eines ehemaligen Miteigentümers nach Streitigkeiten über die Nutzung gemeinschaftlicher Räume eines Hauses können vom übernehmenden Eigentümer nicht als Unterhalts- oder Verwaltungsaufwand abgerechnet werden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 19. Januar 2012, I/ 1-2011/101). Präsident Thomas Vögeli, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiber Thomas Scherrer A und B X-Y, Beschwerdeführer, vertreten durch A X, gegen