Die Rekurrenten beantragten die Aufhebung der Einsprache-Entscheide und die Rückweisung der Streitsachen an die Vorinstanz zur Neubeurteilung. In den Einsprache-Verfahren zu den angefochtenen Entscheiden wurden Verletzungen des rechtlichen Gehörs festgestellt, die eine Rückweisung gerechtfertigt hätten. Aus der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 19/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte