Die bei der behaupteten selbständigen Erwerbstätigkeit in den Jahren 2004 und 2005 gemachten Ausführungen gelten auch für das Jahr 2006. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Rekurrentin für den Ehemann ist von einer Steuerumgehung auszugehen. Soweit es sich um das angebliche Mandat für die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft handelt, fehlt es an entsprechenden Beweisen. Trotzdem hat die Vorinstanz jene Einnahmen (Fr. 6'310.--) unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Ausgaben (Fr. 2'630.--), somit Nettoeinkünfte von Fr. 3'630.--, in die Veranlagung einbezogen.