Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 23'033.--. In der mit der Einsprache- Ergänzung vom 15. Dezember 2009 eingereichten Aufstellung reduzierte die Rekurrentin den Mietaufwand auf Fr. 3'600.--, neu hinzu kamen AHV-Beiträge und Tourismusförderungsabgaben (act. 6/8). Der ausgewiesene Gewinn betrug neu Fr. 19'558.--.