Gemäss Kassabüchern wurden hingegen Fr. 3'950.-- von einem PC-Konto an den Sohn überwiesen, wobei lediglich für je eine Überweisung (vom 29. Januar 2004 bzw. 24. Januar 2005) ein Kontoauszug eingereicht wurde, aus dem allerdings nicht ersichtlich ist, an wen die Zahlungen von je Fr. 1'250.-- gingen (act. 6/20). Zudem fehlen Belege zu den Ausgaben für Telefon, Drucksachen, Büromaterial und Porti, zu © Kanton St.Gallen 2025 Seite 17/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte