Für diese Einkünfte des Rekurrenten, die als solche aus unselbständiger Erwerbstätigkeit deklariert wurden, ist in den Steuerakten kein Lohnausweis enthalten. Die AHV-Beiträge und Tourismusförderungsabgaben wurden zwar verbucht, jedoch nicht belegt. An Mietzinsen für das Büro in C wurden jeweils Fr. 3'600.-- verbucht. Gemäss Kassabüchern wurden hingegen Fr. 3'950.-- von einem PC-Konto an den Sohn überwiesen, wobei lediglich für je eine Überweisung (vom 29. Januar 2004 bzw. 24. Januar 2005) ein Kontoauszug eingereicht wurde, aus dem allerdings nicht ersichtlich ist, an wen die Zahlungen von je Fr. 1'250.-- gingen (act. 6/20).