Entsprechende Verträge oder Auftragsbestätigungen sind nicht aktenkundig. Laut Kassabüchern 2004 und 2005 sind sämtliche Honorare bar bezahlt worden, was zumindest für jene der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft, die jeweils Rechnungen inklusive Einzahlungsschein erhielten, ungewöhnlich erscheint (act. 6/20). Die "Löhne/ Honorare" an den Schwiegersohn (offenbar für die Hauswarttätigkeit), den Ehemann und die Tochter wurden angeblich ebenfalls bar bezahlt. Quittungen dafür sind nicht vorhanden. Für diese Einkünfte des Rekurrenten, die als solche aus unselbständiger Erwerbstätigkeit deklariert wurden, ist in den Steuerakten kein Lohnausweis enthalten.